Impressum – Underdog Wetten

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Mit Aussenseiter-Wetten, Quoten und Strategien befasst sich Underdog Wetten für ein Publikum in der Schweiz; das Impressum nennt die Betreiberin und die Grundsätze, nach denen die Texte entstehen.

Angaben zur Betreiberin

Auf underdogwetten.com sind Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme abrufbar. Dies folgt aus Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), nach dem klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse einschliesslich E-Mail erforderlich sind.

Zweck der Website

Als redaktionelles Informationsangebot behandelt Underdog Wetten Sportwetten. Es werden keine Wetten angenommen, keine Spielerkonten geführt, kein Geld entgegengenommen und keine Verträge zwischen Lesenden und Wettanbietern vermittelt. Prognosen, die einen Gewinn zusagen, gibt es nicht.

Sportwetten nach Schweizer Recht

Geregelt werden Geldspiele durch das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Online-Sportwetten sind Grossspiele und werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern beaufsichtigt. Zwei Veranstalterinnen besitzen die Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Lizenzen aus dem Ausland haben in der Schweiz keine Wirkung. Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf der Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele untersagt Art. 74 BGS. Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Haftung für den Inhalt

Die Redaktion recherchiert sorgfältig und prüft die Beiträge regelmässig. Weil sich Quoten, Programme und Bedingungen ständig ändern, gelten die jeweils aktuellen Angaben der Veranstalterin. Eine Haftung für Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte übernimmt Underdog Wetten nicht.

Haftung für Verweise

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Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Über das Zitatrecht hinaus ist für eine Verwendung die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion erforderlich.

Hilfe bei Spielsucht

Wetten kann zur Sucht werden. Anzeichen bei sich selbst oder bei Nahestehenden sind ein Anlass, die kantonalen Suchtberatungsstellen oder die Fachstellen für Spielsucht anzusprechen; die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.

Stand: 31 October 2026.