Cookie-Richtlinie – Underdog Wetten
Auf Underdog Wetten wird über Aussenseiter, Quoten und Wettstrategien geschrieben, und für den Betrieb genügen wenige technische Mittel. Hier steht, welche Cookies und verwandten Technologien dabei im Spiel sind, wofür sie verwendet werden und wie man seine Wahl widerruft oder anpasst. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei im Browser; ähnlich funktionieren Local Storage, Session Storage und Zählpixel.
Grundlage im Gesetz
Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) setzt den Massstab: Die Bearbeitung von Daten auf dem Gerät einer Person ist erlaubt, wenn diese über Zweck und Vorgang informiert wird und ablehnen darf. Soweit Personendaten bearbeitet werden, ist ausserdem das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) anzuwenden, das seit dem 1. September 2023 gilt. Wer die Seite aus einem EU-Staat aufruft, kann sich zusätzlich auf die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) berufen, sofern sie anwendbar ist.
Cookies, die der Betrieb braucht
Einige Cookies sind unverzichtbar: Sie halten die Sitzung, sorgen für die Lastverteilung, sichern Formulare gegen Missbrauch und bewahren die Cookie-Entscheidung auf. Eine Auswahl ist dafür nicht nötig. Mit dem Schliessen des Browsers enden Sitzungs-Cookies, die Entscheidung selbst wird höchstens zwölf Monate gespeichert.
Komfort- und Statistik-Cookies
Komfort-Cookies speichern Präferenzen wie Sprache oder den zuletzt benutzten Rechner. Statistik-Cookies erfassen, welche Beiträge gelesen werden, damit sich das Angebot verbessern lässt. Gesetzt werden beide nur nach Zustimmung im Banner. Die IP-Adresse wird für die Auswertung gekürzt, und seitenübergreifende Profile entstehen nicht.
Inhalte fremder Anbieter
Eingebundene Fremdinhalte wie Videos oder Karten bringen mitunter eigene Cookies mit. Es gelten die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter, bei denen ein Widerspruch eigens einzulegen ist. Werbe-Cookies zur Bildung von Profilen für personalisierte Anzeigen werden von Underdog Wetten nur nach ausdrücklicher Wahl im Banner gesetzt.
Wahl ändern oder ablehnen
Über «Cookie-Einstellungen» im Fussbereich kann die getroffene Wahl jederzeit geändert werden. Zusätzlich lassen sich Cookies in jedem Browser blockieren oder löschen:
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Datenschutzaufsicht
Zuständig für Fragen und Anzeigen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Mehr zum Umgang mit Personendaten steht in der Datenschutzerklärung.
Stand: 31 October 2026.
