Datenschutzerklärung – Underdog Wetten
Wer auf Underdog Wetten Beiträge über Aussenseiter-Wetten liest, gibt dabei nur wenige Personendaten preis, nämlich die, die ein Informationsangebot technisch braucht. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit der zugehörigen Verordnung, wie es seit dem 1. September 2023 gilt. Die Erklärung dient zugleich der Information nach Art. 19 revDSG.
Zuständige Stelle
Die Betreiberin von Underdog Wetten ist für die Bearbeitung verantwortlich. Firma, Adresse und E-Mail stehen im Impressum auf underdogwetten.com, und dorthin können auch Datenschutzanfragen gerichtet werden.
Bearbeitete Daten
Der Webserver führt bei jedem Aufruf ein Protokoll, das IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, die Datenmenge, die Herkunftsseite und den Browsertyp enthält. Es dient dem Betrieb und der Abwehr von Angriffen. Spätestens nach 90 Tagen wird es gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug bleibt. Schreibt jemand per E-Mail oder Formular, gehören Name, Adresse und Nachricht zu den Daten; sie werden nur für die Antwort gebraucht. Konten, Einzahlungen oder Wetten gibt es auf Underdog Wetten nicht, weshalb Zahlungs- und Ausweisdaten ausser Betracht bleiben.
Prinzipien
Nach Art. 6 revDSG werden Personendaten rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet, für den bei der Beschaffung erkennbaren Zweck verwendet und nur so lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist. Technische und organisatorische Massnahmen sichern sie angemessen. Weder automatisierte Einzelentscheidungen noch Profiling kommen vor.
Cookies und Messung der Reichweite
Wo Cookies nicht notwendig sind oder die Reichweite gemessen wird, geschieht das nur nach Wahl im Cookie-Banner; die Cookie-Richtlinie erläutert das. Die Wahl ist jederzeit änderbar.
Empfänger und Auslandbezug
Verkauft werden Personendaten nicht. Sie gelangen an Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich verpflichtet sind (Art. 9 revDSG), und an Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Eine Bekanntgabe ins Ausland setzt einen Staat mit angemessenem Datenschutz oder geeignete Garantien voraus, etwa Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Rechte der Betroffenen
Wer wissen will, ob und welche Daten über ihn bearbeitet werden, kann Auskunft verlangen (Art. 25 revDSG); in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Zudem sind Berichtigung falscher Daten, Löschung, Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und Widerspruch möglich. Für Personen in der EU kommen die Rechte der DSGVO hinzu, soweit diese greift.
Aufsichtsstelle
Aufsicht führt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Wer eine Verletzung von Datenschutzvorschriften vermutet, kann dort Anzeige erstatten.
Stand: 31 October 2026.
