Wettgutscheine in der Schweiz – zwei konzessionierte Anbieter, viele Bedingungen
Inhaltsverzeichnis
Stand: 31 Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Publikationen der Gespa und die Bedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Wettgutscheine sind in der Schweiz ein schmales Geschäft. Wer aus einem anderen Markt hierher kommt, rechnet mit Willkommenspaketen, mit Freiwetten in dreistelliger Höhe, mit quotenaufbessernden Aktionen an jedem Wochenende. Er findet stattdessen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, eine Handvoll befristeter Aktionen und ein Guthaben, das man einsetzen, aber nicht abheben kann. CHF 10 Spielguthaben. Dreissig Tage gültig. Nicht auszahlbar.
Das ist keine Enttäuschung, das ist die Regel. Das Geldspielgesetz knüpft Gratisspiele und Gutschriften an die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf, ist auf zwei Unternehmen begrenzt. Wer einen Gutschein sucht, sucht deshalb weniger nach dem grössten Betrag als nach der Aktion, deren Bedingungen zu seinem Spielverhalten passen. Genau darum geht es auf dieser Seite: welche Wege es gibt und welcher zu wem passt.
Die Rangliste: zehn Anbieter, zwei davon mit Schweizer Bewilligung
Zehn Namen stehen hier, und die Rangfolge beginnt mit einer unbequemen Tatsache. Die ersten beiden Plätze sind nicht die besten Angebote im Feld, sie sind die einzigen legalen. Alles darunter ist Referenzmaterial: Marken, denen Schweizer Spielende begegnen, ohne Bewilligung, ohne Anbindung an das hiesige Sperrsystem und ohne hiesigen Rechtsschutz. Diese beiden Gruppen gehören nicht in einen Topf, und ich werfe sie nicht hinein. Die Bewertungsmassstäbe sind bei allen dieselben — Bedingungen, Wert, Nachvollziehbarkeit —, nur endet die Bewertung bei den ausländischen Marken an einer anderen Stelle, weil das Fundament fehlt.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. ausgewiesene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Roobet | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| AmunRa | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine | keine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
Ein Blick auf die Spalte, die für die Entscheidung zählt. Bei acht der zehn Zeilen steht dasselbe, und das ist keine Auslassung, sondern der Befund: eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung. Eine Marke mit Sitz anderswo kann noch so sauber reguliert sein in ihrem eigenen Rechtsraum — hier zählt sie nichts. Für Schweizer Spielende heisst das konkret: kein Eintrag in das hiesige Sperrregister, keine Aufsicht über die Auszahlung, kein Weg an eine Schweizer Stelle, wenn das Konto gesperrt wird und das Guthaben verschwindet.
Was die beiden konzessionierten Veranstalter unterscheiden
Swisslos und die Loterie Romande sind keine Wettbewerber im üblichen Sinn. Sie teilen sich das Land, und wer wo ein Konto eröffnen darf, entscheidet der Wohnsitz. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Genfer kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, eine Zürcherin nicht bei Jouez Sport.
Damit ist die erste Auswahl der Seite gar keine Geschmacksfrage. Der Wohnsitz entscheidet, welche der beiden Aktionen überhaupt erreichbar ist, und für die grosse Mehrheit der Leserin bleibt genau eine übrig. Wer in einem Kanton ohne Vertragsgebiet wohnt — es gibt praktisch keine —, stünde ohne legales Angebot da. Das Marketing der ausländischen Marken richtet sich genau an diese Lücke, und die Lücke ist kleiner, als sie aussieht.
Wo die Rangliste endet und die Aufmerksamkeit beginnt
Die letzten acht Plätze dieser Liste sind nicht gleichwertig, aber sie sind auch nicht so verschieden, wie ihre Werbung suggeriert. Was auf einem ausländischen Portal als Willkommensbonus erscheint, ist häufig ein Paket aus Einzahlung und Bonus, das über eine Umsatzbedingung an das Konto gebunden wird. Bevor ein solcher Betrag auch nur einen Franken wert ist, muss er mehrfach durchgespielt werden, und jeder dieser Umsätze zahlt die Marge des Buchmachers mit. Wer das einmal durchgerechnet hat, sieht die Reihenfolge anders.
Ein zweiter Punkt, der in Werbetexten nie steht: die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer heute eine Marke sucht, findet sie morgen unter einem anderen Namen — und die Aktion, die er gestern gesehen hat, gilt dort nicht mehr. Diese Fluktuation ist der eigentliche Preis der ausländischen Option, nicht die fehlende Bewilligung allein.
Überblick: Was ein Wettgutschein in der Schweiz überhaupt ist
Ein Wettgutschein ist in der Marktsprache ein Gratisguthaben oder eine Freiwette, die ein Veranstalter einem Konto gutschreibt. In der Rechtssprache heisst dasselbe Ding Gratisspielguthaben, und dieser Unterschied ist nicht kosmetisch. Der Marktbegriff klingt nach einem Geschenk, der Rechtsbegriff beschreibt eine Gutschrift mit Bedingungen, an deren Ende in den meisten Fällen kein Geld steht. Das Guthaben gehört zum Spielerkonto, es gilt für Wetten, und es verlässt das Konto nicht.
Genau darin liegt die erste Prüffrage bei jeder Aktion. Ein Betrag von CHF 10, der dreissig Tage lang für Wetten zur Verfügung steht und danach verfällt, ist etwas anderes als CHF 10, die man nach einer Wette abheben kann. Schweizer Veranstalter schreiben die Regel ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese eine Zeile entscheidet mehr über den Wert einer Aktion als der beworbene Betrag, und sie steht in den Bedingungen, nicht in der Anzeige.
Guthaben, Gratiswette, Quotenboost — drei Dinge mit drei Preisen
Wer die Schweizer Aktionen vergleicht, stösst auf drei Formen, und sie lassen sich nicht ineinander umrechnen, ohne die Bedingungen mitzunehmen.
Guthaben ist ein Betrag auf dem Spielerkonto. Es verhält sich wie eine Einzahlung, unterliegt aber der Sperre gegen die Auszahlung. Bei der Loterie Romande gilt zusätzlich, dass Gewinne bis CHF 1'000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben werden, höhere Gewinne gehen auf das Konto der angegebenen IBAN — die Gutschrift selbst bleibt davon unberührt und zahlt der Veranstalter nie aus.
Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz der Veranstalter stellt. Was sie einbringt, hängt davon ab, ob der Einsatz im Gewinnfall mitbezahlt wird. Wird er nicht mitbezahlt, bringt eine Freiwette über CHF 10 bei einer Quote von 2.00 einen Nettogewinn von CHF 10 — der zurückfliessende Einsatz aber ist das Geld des Veranstalters und bleibt es. Das ist der Punkt, an dem die Werbesprache am stärksten von der Bedingung abweicht.
Ein Quotenboost schliesslich erhöht nicht das Guthaben, sondern den möglichen Nettogewinn einer bestimmten Wette. Bei Sporttip gibt es Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Warum die Schweizer Aktionen so klein ausfallen
Die Grösse einer Aktion ist hier keine Frage des guten Willens. Wer Gratisspiele oder Gutschriften anbieten will, braucht vorab die Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Diese Zahlen erklären den Markt besser als jede Werbebroschüre: Aktionen sind genehmigungspflichtig, einzeln, und ihr Umfang ist begrenzt.
Die zweite Erklärung ist struktureller Natur. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide schütten ihren Nettoertrag an öffentliche Zwecke in den Kantonen aus. Ein Unternehmen in dieser Konstruktion hat keinen Grund, sich mit Neukundenprämien gegenseitig zu unterbieten. Es gibt keinen dritten, gegen den man bieten müsste. Wer auf grosse Willkommenspakete wartet, wartet auf einen Wettbewerb, der in diesem Markt nicht stattfindet.
Die dritte Erklärung liegt im Zulassungsverfahren. Ein Gutschein ist in der Schweiz ein reguliertes Produkt, und die Aufsicht prüft ihn, bevor er erscheint. Das macht Aktionen langsamer, seltener und kleiner — und es macht sie zuverlässiger. Eine Aktion, die erscheint, ist genehmigt und wird ausbezahlt, jedenfalls in Form von Guthaben.
Rechtslage: Wer gratisspiele anbieten darf und wer nicht
Die Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz in der Fassung SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel nach Artikel 3 litera c und e. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die ESBK ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer sich beim Pokern oder am Spielautomaten über die Aufsicht beschwert, ist bei der richtigen Stelle — beim Sportwetten nicht.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, nach Artikel 21 bis 25 des Geldspielgesetzes. Sie gilt nur in der Schweiz, wie Artikel 4 festhält. Wer ausländische Angebote prüft, liest diese Bestimmung am besten zweimal, denn sie beantwortet die Frage nach der Malta-, Curaçao- oder Deutschland-Lizenz abschliessend. Sie hat in der Schweiz keine Wirkung.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine Schranke
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Für ein Online-Konto braucht es nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung zum Geldspielgesetz einen Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis dazu einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Diese Wohnsitzschranke ist die härteste Regel des Marktes, und sie betrifft jeden Leser persönlich. Sie lässt sich nicht mit einer besseren Quote umgehen, nicht mit einem grösseren Guthaben, nicht mit einer Aktion. Wer in Freiburg wohnt, spielt bei der Loterie Romande oder gar nicht im bewilligten Rahmen. Wer nach Zürich zieht, wechselt den Veranstalter. Zwei Konten bei beiden ist ausgeschlossen, und für die Nachbarin, die ein Jahr in Deutschland lebt, verschwindet das Konto mit dem Wohnsitz.
Der Nettoertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen, geregelt in Artikel 125 des Geldspielgesetzes. Auch das gehört zur nüchternen Bewertung: Wenn Sie bei Sporttip eine Wette verlieren, fliesst ein Teil davon in Aufgaben, die der Kanton sonst aus Steuern finanzieren müsste. Das ist kein Trost für die verlorene Wette. Es erklärt aber, warum niemand in diesem System ein Interesse daran hat, Ihnen ein Spielguthaben von CHF 100 anzubieten.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, Fassung 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Esport taucht in der Liste schlicht nicht auf.
Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse möglich. Wer auf das Wetter, auf eine Wahl oder auf den Ausgang einer Fernsehshow setzen möchte, findet dafür in der Schweiz kein bewilligtes Angebot. Veranstaltungen, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt deshalb eine reine Funktion des jeweiligen Veranstalters — bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur für Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der ausländische Weg und was er nicht mitbringt
Ein ausländischer Anbieter handelt in der Schweiz ohne Bewilligung. Artikel 4 des Geldspielgesetzes entzieht einer ausländischen Lizenz jede Wirkung im Inland, und der Betrieb ohne Schweizer Bewilligung ist nach Artikel 130 strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, das stellt das Bundesamt für Justiz klar. Das bedeutet allerdings nicht, dass er geschützt ist.
Was fehlt, lässt sich in drei Punkten zusammenfassen, und sie sind praktischer Natur. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister — wer sich bei Swisslos sperren lässt, wird dort nicht erfasst. Kein Schweizer Rechtsschutz, wenn das Konto gesperrt, der Bonus gestrichen oder die Auszahlung verweigert wird. Und der Zugang selbst ist nicht stabil: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, gestützt auf Artikel 86 bis 93 des Geldspielgesetzes. Das Domain-Hopping, bei dem eine blockierte Adresse innert Stunden unter neuem Namen erscheint, benennt die Aufsicht selbst.
Dazu kommt eine steuerliche Besonderheit, die selten erwähnt wird. Winnen Sie bei einem Schweizer Veranstalter, bleibt der Gewinn nach dem Steuerfreibetrag steuerfrei; die Bundesgrenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1'071'000 pro Einzelgewinn, sie betrug 2025 CHF 1'070'400, und die kantonale Grenze weicht davon ab — je nach Kanton. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Ob das für Sie gilt, hängt von Ihrem Kanton ab, und die zuständige Stelle dafür ist die eigene Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung. Diese Seite ersetzt das nicht.
Ob eine Schweizer Wette besteuert wird
Nein, jedenfalls nicht an der Kasse. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht — weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport noch bei einem ausländischen Anbieter mit Schweizer Publikum. Wer Gegenteiliges liest, liest eine Angabe aus einem anderen Rechtsraum.
Fällt ein Gewinn aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel unter die Grenze, ist er nach dem Steuerfreibetrag von der Einkommenssteuer befreit und auch nicht von der Verrechnungssteuer betroffen. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze, für ihn bleibt der Gewinn steuerfrei.
Spielerschutz: Wenn die Limite über der Aktion steht
Ein Gutschein verändert keine einzige Schutzregel. Wer mit Gratisspielguthaben wettet, wettet im Rahmen desselben Kontos, derselben Limiten und derselben Sperrmechanismen wie mit eingezahltem Geld. Das klingt selbstverständlich und ist der Punkt, an dem die meisten Werbetexte verstummen.
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das Geldspielgesetz verpflichtet den Veranstalter nach Artikel 87 der Verordnung, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt nach dem Gesetzestext nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, und diese Frist ist die, die für einen Spielenden tatsächlich gilt.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9'999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1'000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Der Denkfehler bei Limiten und Guthaben. Eine Verlustlimite begrenzt Verluste, nicht Einsätze, und ein Gratisspielguthaben ist kein Verlust. Wer CHF 10 Guthaben setzt und verliert, hat CHF 0 eigener Mittel verloren. Die Limite zählt trotzdem mit, denn die Betrachtung richtet sich auf das Spielverhalten, nicht auf die Herkunft des Geldeinsatzes. Wer glaubt, Guthaben liege ausserhalb der Limite, irrt sich in einem Punkt, der später Geld kostet. Prüfen lässt sich das in den Limitenübersichten des eigenen Spielerkontos, wo der Verbrauch fortlaufend steht.
Die Spielsperre nimmt das Konto mit
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine Sperre eingetragen hat, ist von jeder Aktion auf dem gesperrten Produkt ausgeschlossen. Ausgeschlossene Personen haben nach Artikel 45 des Geldspielgesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der gesetzliche Rahmen dazu steht in Artikel 80 bis 82 und umfasst die Sperre überschuldeter Personen und die Selbstsperre, beide im gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Artikel 84 der Verordnung erst nach drei Monaten aufheben, wobei eine Fachstelle einbezogen wird. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss nach Artikel 89 angeboten werden. Wer also im Frühling ein Gratisspielguthaben einlöst und sich im Sommer sperrt, findet das Guthaben im Winter nicht mehr vor.
Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren, wie die Gespa festhält. Minderjährige werden online nicht zugelassen, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel nach Artikel 47 bis 52 der Verordnung. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich mit einem geliehenen Ausweis anmeldet, verliert bei dieser Prüfung.
Was am Verkaufspunkt passiert, ist ein eigenes Kapitel. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und in 47,5 % von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diesen Wert sollte man kennen, bevor man die Verkaufsstellen als strengen Schutzwall beschreibt. Sie sind es nicht.
Gutscheine und Gratiswetten: Die Bedingungen im Detail
Jede Aktion dieser Seite hat eine Laufzeit, einen Betrag, eine Zielgruppe und eine Bedingung. Bei den Schweizer Veranstaltern kommt eine fünfte Angabe hinzu: die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das vollständigste Beispiel im bewilligten Markt ist eine Aktion der Loterie Romande, die sich in den Bedingungen nachlesen lässt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7'000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Was dieser Gutschein wert ist — und was nicht
Rechnen wir das durch. CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Wie viel ist das wert? Der Betrag hängt vollständig davon ab, zu welcher Quote er eingesetzt wird.
Nehmen wir eine illustrative Zwei-Weg-Wette bei Quoten von je 1.90 — ein Beispiel, kein Angebot. Der Quotenschlüssel dieser beiden Quoten liegt bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %, die Marge des Veranstalters damit bei rund 5 %. Setzt man das Guthaben von CHF 10 auf eine dieser beiden Seiten, ist die Marge des Marktes bereits bezahlt, und was vom Guthaben übrig bleibt, ist der Erwartungswert für den Wettenden: rund CHF 9,50. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist und im Einsatz wie eigenes Geld wirkt, gibt also ungefähr CHF 9,50 an Erwartungswert her, wenn man es genau einmal auf einen Markt mit 5 % Marge setzt. Die Spanne liegt, über mehrere Aktionsangebote hinweg betrachtet, je nach Quote und Markt zwischen etwa CHF 9 und CHF 10 — und sie liegt nie über dem Nennwert.
Diese Rechnung ist eine Schätzung: ein Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Ergebnis einer einzelnen Wette. Sie sagt nichts darüber, ob die eine Wette gewinnt, und sie verspricht keinen Gewinn. Sie sagt nur, was das Guthaben im Mittel hergibt.
Die Pointe ist die Auszahlungssperre. Weil das Guthaben das Konto nicht verlassen kann, ist der einzige Weg zum Gewinn der über eine Wette, und jede Wette trägt die Marge. Ein Werbetext, der «CHF 10 Spielguthaben» verspricht und die Zeile «nicht auszahlbar» weglässt, verkauft ein Produkt, dessen Nennwert immer über seinem Wert liegt.
Neukunden, Bestandskunden, ohne Einzahlung
Drei Sorten Gutschein tauchen in Suchanfragen auf, und in der Schweiz verhalten sie sich anders, als die Begriffe erwarten lassen.
Neukundenangebote sind bei den konzessionierten Veranstaltern selten und klein. Eine Aktion wie diejenige der Loterie Romande richtete sich an verifizierte Konten, nicht einmalig an neue. Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, findet deshalb nicht zwingend eine Willkommensprämie vor; er findet eine Aktion, wenn gerade eine läuft, und sonst keine.
Bestandskundenaktionen sind im bewilligten Markt ebenso möglich, aber durch die Genehmigungspflicht nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes gebunden. Die Aktion der Loterie Romande mit 7'000 Stück und sieben Aktionstagen zeigt das Muster: begrenzte Auflage, kurze Laufzeit, klar umrissener Kreis. Die Grenze solcher Aktionen ist die Bewilligung selbst. Sie kann nicht beliebig oft wiederholt werden, und der Umfang ist Teil der Bewilligung.
Ein Gutschein ohne Einzahlung bedeutet hier nichts anderes als Gratisspielguthaben: ein Betrag, der ohne eigenes Geld auf dem Konto landet. Bei Sporttip und Jouez Sport heisst das in der Praxis, dass eine Aktion einen bestimmten Betrag gutschreibt, ohne dass eine Einzahlung Voraussetzung wäre. Die Bedingungen hängen nicht an einer Einzahlung, sondern am Konto — Verifikation, Wohnsitz, keine laufende Sperre.
Wenn eine Wette später storniert wird
Ein Punkt, der bei Gutscheinaktionen selten bedacht wird und später über den Wert entscheidet: Was passiert mit einer Wette, deren Ereignis ausfällt?
Sporttip regelt das ausdrücklich. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer mit Gratisspielguthaben gesetzt hat, bekommt das Guthaben zurück — die Bedingungen der Aktion laufen davon unberührt weiter, insbesondere die Gültigkeitsfrist von 30 Tagen.
Ähnliches gilt für Livewetten. Bei Sporttip zählt eine Wette mit Quote 1.00, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Guthaben, das in einer solchen Wette gebunden war, kommt also ohne Gewinn zurück. Die Laufzeit der Aktion aber läuft weiter.
Die Veranstalter im Einzelnen
Zehn Anbieter, und die Bewertung richtet sich nach demselben Massstab wie die Rangliste. Bei den beiden konzessionierten Veranstaltern kommt die Frage hinzu, ob ihre Aktionen und Bedingungen zu einem Spielverhalten passen, und genau dort unterscheiden sie sich deutlicher als in der Lizenzfrage, die beide gleich beantworten.
Die Aufzählung folgt der Reihenfolge der Rangliste. Die ausländischen Marken stehen am Ende, und das ist keine Nebensache: Wer die letzten acht Einträge liest, sollte wissen, dass für alle acht dieselbe Bewilligungslage gilt und dass keiner von ihnen in der Schweiz eine Aufsicht hinter sich hat. Der Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung» gehört zu jeder dieser acht Karten und wird nicht wiederholt, weil er sich nicht ändert.
Swisslos Sporttip — Bewilligung, Vertragsgebiet und ein Kombiboost mit Hürde
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Veranstaltet wird es gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet.
Das Aufladen des Spielkontos läuft über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9'999 nicht übersteigt. Für die Aufladung steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen gehen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und damit auch nicht der Gegenstand eines Auszahlungsauftrags.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Auf der Wettseite beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1'000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10'000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Guthaben von CHF 10 arbeitet, merkt von dieser Grenze nichts — wer mit einem grösseren Betrag plant, schon.
Für den Gutscheinwert am interessantesten ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Reiz liegt auf der Hand, die Hürde auch: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50 erfordern ein Durchspielen aller Legs, und jede Leg trägt einen Anteil der Marge. Der Boost erhöht den Nettogewinn, er verbessert nicht die Wahrscheinlichkeit, dass die Kombination aufgeht. Wer die Mindestquote 1.50 als Nebensatz liest, übersieht, dass sie die Auswahl einschränkt — auf Favoriten, und damit auf kleinere Quoten.
Urteil. Der Kombiboost ist die einzige Schweizer Struktur auf dieser Liste, die einem wiederkehrenden Spieler etwas gibt, und er verlangt dafür Disziplin. Die vier Legs sind erreichbar, die fünfzehn nicht, und die Staffelung belohnt genau die Spielweise, die den Buchmacher nicht schmerzt: viele Favoriten, wenige Überraschungen. Wer den Boost als Aufwertung seiner Wette versteht und nicht als Angebot, mehr Risiko einzugehen, fährt gut mit ihm. Wer wegen des Prozentsatzes auf fünfzehn Voraussagen erweitert, tauscht ein Prozentgeschenk gegen ein deutlich höheres multipliziertes Risiko ein — und die 100 % stehen dann auf einem Nettogewinn, der mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht entsteht.
Loterie Romande Jouez Sport — Promotionsguthaben und eine Wallet-Obergrenze
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht derjenigen von Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa, Wirkung nur in der Schweiz. Das Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone offen.
Die massgebliche Aktion für diese Seite ist «JouezSport – Patinoires et Stades»: 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, sieben Aktionstage, Code aus den National-League-Stadien, Eingabe innert sieben Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, 7'000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das Modell ist ein Sport-Promotion-Modell: Der Code zirkuliert an den Stadien, die Eingabe ist zeitlich begrenzt, die Auflage ist knapp, das Guthaben kurzlebig. Man kann das albern finden — ein Stadioncode für CHF 10 — oder man kann darin die einzige realistisch kalkulierte Neukundenwerbung eines konzessionierten Veranstalters sehen. Wer regelmässig an National-League-Spielen ist, bekommt regelmässig einen kleinen Betrag; wer nicht hingeht, bekommt nichts. Genau so sind Aktionen in einem Markt ohne Wettbewerb konstruiert.
Auf der Einzahlungsseite erlaubt die Loterie Romande Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000. Gewinne bis CHF 1'000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Urteil. Der strukturelle Unterschied zu Sporttip liegt nicht im Promotionsbetrag von CHF 10, sondern im Verteilkanal. Die Loterie Romande bindet ihre Aktion an 2'350 Verkaufsstellen und die Stadien der Westschweiz, also an ein Netz, das Swisslos in dieser Dichte im Mittelland nicht braucht. Zwei Personen mit demselben Budget erhalten damit nicht dieselbe Aktion, sondern die Aktion ihres Wohnkantons. Für einen Spielenden ist die Frage deshalb nicht mehr, welcher Betrag höher ist — er ist es nicht —, sondern ob er am Ort der Aktion überhaupt vorbeikommt.
BetAlright, Interwetten, Roobet, Funbet: Vier ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright, Interwetten, Roobet und Funbet sind für Schweizer Spielende erreichbar und werden hier als Vergleichsmaterial geführt, weil man ihnen begegnet. Keine von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz liegt für sie nicht vor, und das ist keine Formalie: Nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes entfaltet eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Weg gegen eine verweigerte Auszahlung. Die Domains dieser Marken können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden, gestützt auf Artikel 86 bis 93 des Geldspielgesetzes; die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang auch Interwetten und dokumentiert die Praxis des Domain-Hoppings.
Wer eine dieser vier Marken prüft, sollte zuerst eine Frage beantworten, die nichts mit dem Bonus zu tun hat: Was passiert mit dem Guthaben, wenn die Seite morgen blockiert ist? Die Antwort ist bei keiner der vier eine Schweizer Antwort, und das ist der ganze Unterschied. Die Aktion ist nicht das Problem. Das Problem ist der Ablauf, den es nach Schweizer Lesart nicht gibt.
Urteil. Gemeinsam ist diesen vier Marken nicht ihre Bewilligung — darüber sagt die Karte nichts aus —, sondern die Reihenfolge, in der man sie beurteilen sollte: erst der Zugang, dann der Betrag. Für Schweizer Spielende, die eine legale Alternative im eigenen Wohnkanton besitzen, gibt es keinen Grund, diese Reihenfolge umzudrehen. Wer im Ausland lebt oder dort arbeitet, hat eine andere Ausgangslage; hier ist die Frage nach der Aufsicht eine andere als in der Schweiz, und die Marke ist dann nach den Regeln ihres eigenen Rechtsraums zu beurteilen.
Cloudbet, AmunRa, 1xBet, DirectionBet: Vier weitere Marken ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet, AmunRa, 1xBet und DirectionBet schliessen die Liste, und für alle vier gilt dieselbe Ausgangslage: Keine Schweizer Bewilligung, eine ausgewiesene Bewilligung mit Geltung in der Schweiz liegt nicht vor, keine Anbindung an das Sperrsystem, kein hiesiger Rechtsschutz, Domain-Blockade über die Sperrliste möglich. Der Hinweis wird hier nicht ausgeschrieben, weil er sich gegenüber den vier Marken davor nicht verändert.
Was bei diesen vier dazukommt, ist die Zugangsfluktuation. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains, die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Eine Marke, die heute erreichbar ist, kann morgen auf der Liste stehen. Für einen Spielenden heisst das, dass sein Konto nicht verschwindet, aber der Weg dorthin; und für die Bewertung heisst es, dass die Adresse, unter der man eine Aktion abgeschlossen hat, kein Ort ist, auf den man sich verlässt.
Urteil. Vier Marken, ein Muster, und die Bewertung betrifft weniger die Marken als die Verlässlichkeit des Zugangs: Endet der Zugang, endet auch die Aktion, ohne Kündigung und ohne Schweizer Ansprechstelle. Wer bewusst offshore spielt und das akzeptiert, trifft eine informierte Entscheidung. Wer es nicht weiss, trifft keine Entscheidung, sondern nimmt einen Standard hin, der ihm nicht erklärt wurde.
Wie man eine Gutschrift vor dem Einsatz prüft
Wer eine Aktion sieht, kann sie in fünf Minuten zerlegen, ohne sich anzumelden. Die Angaben, die es dazu braucht, stehen in den Bedingungen, und die Bedingungen sind bei konzessionierten Veranstaltern öffentlich.
Zuerst die Auszahlbarkeit. Steht dort, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, dann ist der Betrag kein Geld, sondern eine Wette auf Kredit des Veranstalters. Danach die Gültigkeitsdauer. Dreissig Tage sind bei kleinen Beträgen der Regelfall, und wer in den drei Tagen vor Ablauf merkt, dass das Guthaben noch offen ist, setzt es unter Zeitdruck ein — genau die Situation, die eine kurze Frist produzieren soll.
Die Mindestquote kommt als Nächstes. Bei einem Kombiboost liegt sie bei 1.50 je Voraussage, und sie engt die Auswahl ein. Wer eine Freiwette bei einer Mindestquote einsetzen muss, kann nicht auf den Aussenseiter mit der Quote 6.00 ausweichen, ohne die Bedingung zu verletzen — der Markt ist auf einen Quotenbereich zugeschnitten, und in diesem Bereich ist die Marge nicht besser als anderswo.
Der Mindesteinsatz gehört dazu, und die Limiten. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1'000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10'000 für eine Systemwette. Ein Guthaben von CHF 10 fällt in keinen Konflikt mit diesen Werten. Wer aber eine Erhöhung plant und vorher die Limite prüft, findet sie in den Bedingungen und nicht im Wettprogramm.
Der letzte Prüfpunkt betrifft die Bedingungen selbst. Ob die Gewinnerhöhung bei einem Cash-Out verfällt, steht in den Wettenbedingungen — bei Sporttip ist es so. Wer eine Kombination mit Boost aufbaut und mitten im Spiel aussteigen will, tauscht den Boost gegen einen Cash-Out-Betrag, der ohnehin tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und vom Stand der Sportereignisse abhängt.
Gibt es in der Schweiz überhaupt Wettgutscheine, und wer muss sie genehmigen?
Die beiden konzessionierten Veranstalter bieten Gratisspielguthaben an, und jede solche Aktion braucht vorab die Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen sind dadurch genehmigt, selten und im Umfang begrenzt. Nur die zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten.
Was heisst ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Er ist ein Gratisspielguthaben ohne Einzahlungsvoraussetzung. Die Bedingungen hängen am verifizierten Spielerkonto, nicht am eingezahlten Betrag: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Mindestalter 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Beim Beispiel der Loterie Romande kamen eine Gültigkeit von 30 Tagen und die fehlende Auszahlbarkeit hinzu.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Freiwette, deren Einsatz der Veranstalter stellt, fliesst der Einsatz nicht als Gewinn zurück, und aus Gratisspielguthaben ist ohnehin nichts auszahlbar. Der zurückfliessende Teil bleibt beim Veranstalter, bei einem Guthaben von CHF 10 verhält sich nur der erzielte Nettogewinn wie Konto-Guthaben — und auch dieses verlässt das Konto nicht.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen?
Ja, und die Genehmigungspflicht setzt die Grenzen: begrenzte Auflage, kurze Laufzeit, umrissener Kreis. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief an sieben Tagen mit insgesamt 7'000 Stück zu je CHF 10. Eine Bestandskundenaktion kann nicht beliebig gross oder beliebig oft wiederholt werden, weil jede einzelne genehmigt wird.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Die Limiten gelten kontobezogen und unabhängig von der Herkunft des Einsatzes. Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000, mit sofortiger Senkung und Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, und Ausgeschlossene haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Sporttip rundet dabei zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Dieser Vorgang sorgt für eine transparente Auswertung Ihrer Wetten und ist bei jedem Wettabschluss direkt nachvollziehbar, unabhängig von der gewählten Wettart oder dem eingesetzten Betrag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Wettgutscheine und deren Bedingungen in der Schweiz.
Sind Gewinne aus Wettgutscheinen in der Schweiz steuerpflichtig?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Erst bei sehr hohen Gewinnen fällt eine Verrechnungssteuer von 35 % an, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Da die Beträge aus Wettgutscheinen in der Praxis fast immer weit unter dieser hohen Grenze liegen, sind sie für die Einkommenssteuer in der Regel irrelevant.
Kann ich mir einen Wettgutschein direkt auszahlen lassen?
Nein, Gratisspielguthaben aus Promotionen sind bei konzessionierten Schweizer Veranstaltern grundsätzlich nicht auszahlbar. Sie dienen ausschliesslich als Einsatz für Wetten auf dem Spielerkonto. Nur erzielte Nettogewinne können unter den jeweiligen Bedingungen des Veranstalters dem Wallet gutgeschrieben oder auf ein persönliches Konto überwiesen werden, sofern diese nicht ebenfalls aus Gutschriften stammen.
Gilt mein Wettguthaben noch, wenn ich eine Spielsperre eintrage?
Nein, bei einer Spielsperre wird der Zugang sofort gesperrt, und Sie sind von jeder Aktion sowie der Nutzung des Wettguthabens vollständig ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen. Eine eingetragene Spielsperre gilt zudem schweizweit für alle bewilligten Spielangebote, einschliesslich Online-Casinos und stationärer Spielorte.
Was passiert mit meiner Wette, wenn das Sportereignis ausfällt?
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Startzeitpunkt nachgeholt, gilt die Wette als ungültig. Bei Einzelwetten wird der Einsatz zurückerstattet; bei Kombinationswetten wird die betroffene Voraussage mit Quote 1.00 gewertet. Dies gilt uneingeschränkt auch für Wetten, die mit Gratisspielguthaben platziert wurden.
Wie berechnet der Veranstalter meinen Wettgewinn?
Der Gewinn berechnet sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei Sporttip werden die Beträge zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und der endgültige Auszahlungsbetrag anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle Berechnungen den geltenden Spielregeln entsprechen und korrekt nach den offiziellen Richtlinien abgewickelt werden.
Sind Mehrfachregistrierungen zur Gutschein-Optimierung erlaubt?
Nein, jede Person darf sich bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern nur einmal registrieren. Dies wird durch den Abgleich persönlicher Daten aus dem Ausweisdokument und den Zugriff auf offizielle Adressdatenbanken strikt kontrolliert. Der Versuch, sich mehrfach anzumelden, um von Aktionen zu profitieren, führt zur Sperrung des Zugangs und zum Verlust aller Ansprüche.
Dieser Beitrag wurde vom Team von Underdog Wetten erstellt.
